WICHTIG! Haftpflichtschutz 2022

Mit Wirkung zum 01.01.2022 gibt es wesentliche Veränderungen am Versicherungsschutz für Golfspieler. Anders, als in der Vergangenheit, sind zukünftig alle beim DGV zugehörigen Golfspieler bei der Ausübung des Golfsports im Schadensfall (Körper, Gesundheit, Eigentum) nicht mehr automatisch haftpflichtversichert. Der Grund für diese Änderung ist, dass die in den zurückliegenden Jahren zu regulierende Schadenshäufigkeit und -höhe verursacht durch Personen- oder Sachschäden den DGV dazu zwang, die Versicherung auf neue Beine zu stellen. 

 

Somit sind Schäden auf und rund um den Golfplatz, wie z. B. die Gefahr abirrender Golfbälle (Parkplatz, Wanderer, öffentliche Verkehrsstraße) sowohl im In- und Ausland nicht mehr haftpflichtversichert. 

 

Davon ausgenommen sind Teilnehmer/innen an Schnupperkursen, Kinder- und Jugendtrainings sowie alle Golfspieler bis zum 18. Lebensjahr. Diese sind nach wie vor automatisch über den Deutschen Golf Verband (DGV) abgesichert.

 

Dies hat zur Folge, dass alle aktiven Golfer ab dem 18. Lebensjahr eigeninitiativ handeln müssen, um auch zukünftig ausreichend haftpflichtversichert zu sein. Halten Sie Rücksprache zu Ihrem aktuellen Haftpflichtversicherer, um evtl. Schäden verursacht durch abirrende Golfbälle abgesichert zu wissen. Private Haftpflichtversicherungen schließen jedoch in der Regel Risiken abirrender Golfbälle aus, da es aus Sicht der Versicherer am Verschulden des Schädigers mangelt sondern den Risiken des Golfports innewohnt.

 

Damit alle Golfspieler auch weiterhin sorgenfrei golfen können, entwickelte der DGV zusammen mit der HanseMerkur die DGV-GolfProtect. Sie deckt Schäden ab, die durch abirrende Golfbälle beim Spiel auf einer dem DGV angeschlossenen Golfanlage entstehen – auch solche, die Ihre private Haftpflichtversicherung nicht übernimmt.

 

Wie kann ich mich für die Zukunft absichern?

  • Einfacher Versicherungsbeitritt für registrierte Nutzer des DGV-Online-Accounts, für den eine vorherige Registrierung bei dem Identitätsprovider Verimi erforderlich ist.
  • Indem Sie sich darüber für die DGV-GolfProtect entscheiden, werden Sie Versicherungsbegünstigter des Rahmenvertrags, den die DGS als hundertprozentige Tochtergesellschaft des DGV mit der HanseMerkur abgeschlossen hat.
  • Zudem bleiben Sie als Golfspieler über golf.de/Versicherung zum jährlichen Versicherungsschutz der HanseMerkur immer auf dem Laufenden.

 

Dafür stehen zwei Optionen zur Auswahl:

  • Option 1: Sie willigen in eine werbliche Ansprache der HanseMerkur ein und genießen im Gegenzug Haftpflichtversicherungsschutz. So bleiben Sie zu den HanseMerkur-Versicherungsprodukten rund um Gesundheit, Pflege, Vorsorge, Reise oder Risikoprävention auf dem Laufenden.
  • Option 2: Sie zahlen im Jahr 2022 einen Betrag von 12 Euro und genießen im Gegenzug Haftpflichtversicherungsschutz.

Egal welche Option Sie wählen, der Versicherungsschutz ist derselbe. Die Höhe der bisherigen Selbstbeteiligung im Schadensfall konnte mit diesem neuen Versicherungsangebot von bisher EUR 1.000,00 auf EUR 500,00 halbiert werden. 

 

Bitte berücksichtigen Sie, dass bei diesem Versicherungsschutz keine Cartnutzungen-/ mieten sowie Auslandsreisen abgedeckt sind.

 

Anbei weitere Informationen zur Leistungsübersicht sowie Erläuterungen zur Versicherung. 

 

Mit diesem Link gelangen Sie zur Webseite des DGV mit weiterer Möglichkeit zum Versicherungsabschluß sowie der FAQ.